

Der Preis eines Hörgeräts hängt von verschiedenen Faktoren ab. Neben der technischen Ausstattung und der Bauform spielen auch Komfortfunktionen wie Bluetooth- oder Smartphone-Verbindungen, automatische Klanganpassungen und Störgeräuschunterdrückung eine wichtige Rolle. Auch die Höhe der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse beeinflusst den endgültigen Preis.
Bei uns erhalten Sie sowohl zuzahlungsfreie Hörgeräte, die bereits hervorragende Klangqualität bieten, als auch Premium-Modelle mit modernster Technologie und besonderem Komfort. Welche Lösung für Sie ideal ist, hängt immer von Ihrer persönlichen Hörsituation, Ihren individuellen Bedürfnissen und Ihrem Alltag ab.
Unser Ziel ist es, dass Sie wieder natürlich und mühelos hören können – unabhängig vom Budget. Vereinbaren Sie einfach einen Termin bei uns in Gütersloh – wir beraten Sie ehrlich, verständlich und unverbindlich zu allen Fragen rund um Hörgeräte-Preise und Kostenübernahme.
Termin vereinbaren
Gesetzlich Versicherte erhalten für die Versorgung mit einem Hörgerät in der Regel einen Festzuschuss von ihrer Krankenkasse. Dieser Betrag deckt die Grundversorgung mit einem qualitativ hochwertigen Hörsystem ab. Bei einer beidseitigen Hörminderung beteiligt sich die Krankenkasse auch am zweiten Hörgerät – die genaue Höhe der Kostenübernahme kann jedoch je nach Krankenkasse variieren.
Voraussetzung für die Kostenbeteiligung ist eine ärztliche Verordnung durch einen HNO-Arzt, der die Schwerhörigkeit bestätigt. Anschließend übernehmen wir gerne die komplette Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse. Unsere erfahrenen Hörakustiker informieren Sie transparent über mögliche Eigenanteile und unterstützen Sie bei allen Formalitäten.
Jetzt beraten lassen
Für Privatversicherte, Mitglieder von Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen gelten ähnliche Regelungen wie bei den gesetzlichen Krankenkassen. Die Höhe der Erstattung hängt jedoch vom jeweiligen Versicherungstarif und den individuellen Vertragsbedingungen ab.
In vielen Fällen übernehmen private Krankenkassen höhere Zuschüsse oder erstatten die Kosten vollständig, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt. Unsere Hörexperten helfen Ihnen gerne dabei, die genauen Leistungen Ihrer privaten Krankenversicherung zu ermitteln und unterstützen Sie auf Wunsch beim Einholen der entsprechenden Informationen.
Termin vereinbaren